Tierheilpraktikerschule Tiffany
Das Berufsbild der Tierheilpraktiker (THP)
1931 wurde erstmals die heute gültige Berufsbezeichnung Tierheilpraktiker (THP) bekannt gemacht. Die Berufsbezeichnung „Tierheilpraktiker“ ist allerdings bis heute nicht geschützt. Der Mensch hat aber seiner Tiere von Beginn an gepflegt und selber zu behandeln versucht und zwar mit der Naturmedizin. Der Tierheilpraktiker sieht sich in dieser Tradition verankert und wendet traditionell die Naturheilverfahren an. In der Heutigen Zeit mit Erkenntnissen moderner Diagnoseverfahren und Errungenschaften.
Bei den Tieren unterliegt keine Erlaubnisvorbehalt um die Ausübung der Heilkunde an ihnen auszuüben. Sie darf somit ohne behördliche Genehmigung von jedem ausgeübt werden, soweit er sich im gesetzlichen erlaubten Rahmen bewegt.
Gesetzliche Vorschriften
Tierschutzgesetz
Tierseuchengesetz
Arzneimittelgesetz
Aufgaben und Tätigkeitsbereiche
Berufliche Aussichten
Vorteile eines Fernstudiums:
Sie können bequem von Zuhause lernen Ihr Lerntempokönnen Sie selbstbestimmen