Tierheilpraktikerschule Tiffany

Das Berufsbild der Tierheilpraktiker (THP)

1931 wurde erstmals die heute gültige Berufsbezeichnung Tierheilpraktiker (THP) bekannt gemacht. Die Berufsbezeichnung „Tierheilpraktiker“ ist allerdings bis heute nicht geschützt. Der Mensch hat aber seiner Tiere von Beginn an gepflegt und selber zu behandeln versucht und zwar mit der Naturmedizin. Der Tierheilpraktiker sieht sich in dieser Tradition verankert und wendet traditionell die Naturheilverfahren an. In der Heutigen Zeit mit Erkenntnissen moderner Diagnoseverfahren und Errungenschaften.

Bei den Tieren unterliegt keine Erlaubnisvorbehalt um die Ausübung der Heilkunde an ihnen auszuüben. Sie darf somit ohne behördliche Genehmigung von jedem ausgeübt werden, soweit er sich im gesetzlichen erlaubten Rahmen bewegt.

9

Gesetzliche Vorschriften

Tierschutzgesetz, Arzneimittelgesetz (AMG) und Tierseuchengesetz engen die Tätigkeit des Tierheilpraktikers ein.
9

Tierschutzgesetz

Grundsätzlich gilt: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen.“ (§ 1 TierSchG)

9

Tierseuchengesetz

Überwachung des Betriebes des Tierheilpraktikers aufgrund des § 73 statt. Der Tierheilpraktikerunterliegt nach § 16 Abs. 2 zur Auskunftspflicht.

9

Arzneimittelgesetz

Falls der Tierheilpraktiker beabsichtigt, freiverkäufliche Arzneimittel abzugeben, muß er denSachkundenachweis nach § 50 des AMG vorlegen.

9

Aufgaben und Tätigkeitsbereiche

Das Anregen und Unterstützen des Selbstheilungskräfte des erkrankten Tieres ist das Ziel und dieTätigkeit der Tierheilpraktiker/innen. Es soll die natürliche Ordnung und Funktionstüchtigkeitwieder hergestellt werden. Leiden sollen gelindert werden. Krankheiten vorgebeugt werden.

9

Berufliche Aussichten

Die naturheilkundlichen Behandlungsmethoden sind immer mehr gefragt. Daher wollen auchimmer mehr Tierhalter ihre Hunde, Katzen, Pferde natürlich behandlen lassen.

9

Vorteile eines Fernstudiums:

  • Sie können bequem von Zuhause lernen
  • Ihr Lerntempokönnen Sie selbstbestimmen